Neuordnung der Abfallentsorgung
Warum brauchen wir einen neuen Satzungsentwurf für die Müllentsorgung?
Zum Ende des Jahres 2017 läuft der Vertrag mit dem aktuellen Entsorgungsunternehmen aus. Dann ergibt sich die Möglichkeit, die Müllentsorgung für Schloßborn, Glashütten und Oberems neu auszuschreiben. Eine „Insellösung“ nur für unsere Gemeinde ist nicht sonderlich sinnvoll. Wir wollen uns, um Kosten zu sparen, längerfristig einem größeren Verbund anschließen – dem Abfallentsorgungssystem der Gemeinden des Usinger Landes mit ca. 60.000 Einwohnern.
Aber es kann nicht alles beim Alten bleiben. Das aktuelle System ist zwar äußerst komfortabel für den Bürger, hat aber mehrere entscheidende Fehler. Die beiden wichtigsten:
- Wir produzieren immer mehr Müll. Im Gegensatz zu unseren Nachbargemeinden im Usinger Land wächst die Gesamtmüllmenge, die abgefahren werden muss, ständig. Und zwar von 927 Mg in 2010 auf 1540 Mg in2016. (Mg ist die neuere Bezeichnung für die Gewichtsangabe „Tonne“).
- Es ist ungerecht. Die Biotonne wird nicht gesondert abgerechnet und von den Besitzern großer Grundstücke auch zur Entsorgung des Grünschnitts genutzt. Nichtgartenbesitzer zahlen also für die Gartenbesitzer mit.
Was ändert sich mit dem neuen Satzungsentwurf?
Ziel muss sein, die Müllmenge zu reduzieren und die Ungerechtigkeiten so gut wie möglich zu beseitigen.
Deshalb sieht der neue Satzungsentwurf vor, Biotonne und Restmülltonne getrennt abzurechnen.
Außerdem enthält das neue System Anreize, Müll zu sparen. Das Unternehmen fährt in bestimmten Intervallen durch die Ortsteile. Wie oft jemand seine Tonne zur Leerung herausstellt, hat ganz erhebliche Auswirkungen auf die Gebühren, die er dann zahlen muss. Die Zahl der Abfuhren wird über einen Barcode an jeder Tonne erfasst. Der Bürger entscheidet selbst, wann er seine Tonne leeren lässt.
Wie hoch ist die Anzahl der maximal möglichen Abfuhren?
Restmülltonne: 4-wöchigen Rhythmus (13 Leerungen im Jahr). Allerdings wird das kleinste Gefäß dann 120 Liter umfassen, sodass es seltener geleert werden muss.
Papiertonne: 4-wöchigen Rhythmus (13 Leerungen im Jahr).
Biotonne: 3-wöchiger Rhythmus in den Wintermonaten (Dez. – Febr.), 2-wöchiger Rhythmus in den übrigen Monaten (24 Leerungen im Jahr).
Für die 1100 Liter Restmüllcontainer sind Sonderregelungen bei den Abfuhrintervallen möglich.
Wie werden sich die Gebühren gestalten?
Die Gebührenkalkulation hängt von der Ausschreibung ab, die jetzt auf den Weg gebracht werden kann. In den Gebühren wird eine bestimmte Anzahl an Mindestleerungen inkludiert sein. Ist das Kontingent erschöpft, werden zusätzliche Leerungen extra berechnet. Folgende Mindestleerungen sind vorgesehen:
Restmüllbehälter 120 und 240 Liter 4 Leerungen / Jahr
Restmüllbehälter 1100 Liter 8 Leerungen / Jahr
Bioabfallbehälter 120 und 240 Liter 9 Leerungen / Jahr
Welche Probleme ergeben sich?
Das System funktioniert in den Gemeinden des Usinger Landes (ca. 60.000 E). Es hat dort für eine erheblichen Reduzierung des Mülls gesorgt, und damit für die meisten Bürger eine Senkung der Abfallgebühren erreicht.
Bedenken gibt es in den Haushalten, in denen Windelabfall zu entsorgen sind. Hier kann es in der Tat problematisch sein, wenn die Restmülltonne nur alle 4 Wochen geleert wird. Daher haben die Fraktionen FDP, SPD und FWG in der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.03. 2017 dem Antrag von Bündnis 90 /Grüne zugestimmt, an zentraler Stelle eine 2-wöchentliche kostenfreie Entsorgungsmöglichkeit für Windelabfall zur Verfügung zu stellen.
Warum die CDU-Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen wollte, bleibt ihr Geheimnis.